Kalastaja rannalla

Angelerlaubnis

In den Wassergebieten der Stadt Uusikaupunki ist das Angeln (auch auf dem Eis im Winter) erlaubt und kostenlos.

Zum Spinnangeln mit einer Rute braucht man einen Angelschein. Zum Schleppangeln mit mehr als einer Rute braucht man einen Angelschein und eine Genehmigung des Gewässereigentümers.

Für das Netzfischen ist eine Netzmarke zu erwerben, Preis 6 €/Netz/Jahr.

Für sonstiges Fischen ist eine persönliche allgemeine Angelerlaubnis von 6 €/Jahr zu entrichten. Der Preis für das Spulenangeln und Spinnangeln von Maränen beträgt 6 €/Rute/Jahr

Netze und andere stationäre Fangmethoden werden mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Netzmarke gekennzeichnet. Die Netzmarken sind mit dem Namen und den Kontaktinformationen der berechtigten Person zu versehen.

Netz- und allgemeine Angelgenehmigungen können in der Touristeninformation (Rauhankatu 10), bei Passari (Rauhankatu 10), sowie beim Kartenservice Uusikaupunki (Välskärintie 2), erworben werden. Hier bekommt man auch die städtische Angelgebietskarte und die Angelbestimmungen. Personen unter 18 und ab 65 Jahren brauchen keine Angelgebühr zu entrichten.

Brauchen 18–64-jährige Angler einen Angelschein? Eislochangler, Wurmangler oder Strömlingsangler brauchen keinen Angelschein. Rutenangler können mit einem Angelschein und einer Rute an allen Gewässern angeln, die früher einem Angelschein für eine Provinz zugeordnet waren. Alle anderen Angler erwerben einen Angelschein und die Genehmigung des Gewässereigentümers. Das betrifft unter anderem Köder- und Schleppangeln mit mehreren Ruten.

Angelscheingebühr für 2019: 45 €/Jahr, 15 €/7 Tage und 6 €/Tag.

Der Angelschein kann im Internet, per Telefon oder in der Touristeninformation erworben werden.

Nach der neuen Gesetzgebung werden alle Angler, die einen Angelschein erwerben im Angelscheinregister aufgenommen. Bei der Registrierung werden der Name, Kontaktinformationen und Geburtsdatum angegeben. Die Daten werden zur Pflege des Fischbestands und der Gewässer verwendet. Wegen der Registrierung kann die Gebühr nicht mehr per Überweisung vorgenommen werden.

 

1. Internetshop für Angel- und Jagdscheine

Gehen Sie auf www.eraluvat.fi in den Internetshop, registrieren Sie sich und zahlen Sie den Angelschein. Eine Quittung können Sie ausdrucken oder auf Ihr Mobilgerät laden.

2. Servicenummer +358 20 69 2424 (werktags 9–16)

Rufen Sie die Servicenummer an und registrieren Sie sich. Sie erhalten per Post einen Zahlungsbeleg, mit dem Sie den Angelschein bezahlen können. Bewahren Sie die Quittung auf.

3. Servicestelle

Der Erwerb eines Angelscheins und die Registrierung kann man auch in den Naturzentren von Metsähallitus (Nationale Forstverwaltung) und an den R-Kiosken vornehmen. An den Servicestellen erhalten Sie sofort einen Beleg über die Zahlung der Angelscheingebühr.

Diese Quittung sollte immer beim Angeln mitgeführt werden. Für den Nachweis einer Angelberechtigung aufgrund des Alters muss ein Personalausweis mitgeführt werden.

Die Angelscheingebühr betrifft ganz Finnland außer die Ålandinseln.

 

 

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