Kalastaja rannalla

Angelerlaubnis

Angelgenehmigungen in Uusikaupunki

Auf Gewässern im Besitz der Stadt Uusikaupunki sind Angeln mit einfacher Rute sowie Eisangeln kostenlos erlaubt. Spinnfischen mit einer Rute erfordert die staatliche Fischereipflegegebühr. Fang mit Geräten sowie Schleppangeln mit mehr als einer Rute erfordern sowohl die staatliche Fischereipflegegebühr als auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers.

Freizeitfischereigenehmigungen für städtische Gewässer

Netzfischereigenehmigung – 6 € / Netzmarke
Eine Person kann höchstens 8 Marken erwerben. Personen über 65 Jahre erhalten eine Netzmarke kostenlos. Eine Marke berechtigt zum Einsatz eines Netzes (3 × 30 m).

Allgemeine Fischereigenehmigung – 6 € / Person
Erlaubt folgende Fanggeräte:

  • Langleine (max. 100 Haken)
  • Reusen, max. 5 Stück
  • Hakenfischen mit 10 Haken (Köder- oder Schlaghaken)
  • Schleppangeln und Felchenangeln mit mehr als einer Rute (6 € / zusätzliche Rute)

Krebsfang (nur für den Eigenbedarf) – 35 € / 10 Reusen / Person

Alle Fanggeräte müssen gemäß Fischereigesetz mit einer Markenplakette sowie Name und Kontaktdaten des Fischers gekennzeichnet sein. Die Marke ist an der Markierungsboje oder an der äußersten Boje einer Netzreihe anzubringen. Eine Marke pro fünf Schlag- oder Köderhaken.

Auf städtischen Gewässern darf unabhängig vom Wohnort kostenlos geangelt, eisgeangelt und Hering gejiggt werden, ebenso ist das Werfen mit einer Angelrute erlaubt (staatliche Fischereipflegegebühr erforderlich). Für andere Fischereiarten ist eine städtische Genehmigung sowie die staatliche Fischereipflegegebühr (18–69 Jahre) nötig.

Genehmigungen über den Kalapassi-Onlineshop

Fischereigenehmigungen, Netzmarken und Krebsgenehmigungen erhältlich unter: www.kalapassi.fi

Dies betrifft nicht die kostenlose Netzmarke für Rentner über 65 Jahre, die im Tageszentrum Sakunkulma, Zachariasseninkatu 1, Uusikaupunki, Mo–Mi 8–10 Uhr erhältlich ist.

Genehmigungen können elektronisch gekauft oder auf wetterfestem Papier ausgedruckt und nach Hause geliefert werden (Versandkosten 4,50 € + Servicegebühr).

Staatliche Fischereipflegegebühr

Im Jahr 2026 ist die Gebühr zu zahlen, wenn Sie 18–66 Jahre alt sind und mit Ködern oder Geräten fischen oder Krebse fangen. Sie entfällt, wenn nur geangelt, eisgeangelt oder Hering gejiggt wird oder wenn man unter 18 oder 67 Jahre oder älter ist.

Die Gebühr berechtigt zum Fischen mit einem Köder in fast ganz Finnland, teilweise ist zusätzlich eine Genehmigung des Gewässereigentümers erforderlich. Die Gebühr ist persönlich und auch beim Fischen in eigenen Gewässern zu entrichten.

Gebühren 2026:
47 € / Kalenderjahr
16 € / 7 Tage
6 € / Tag

Zahlende Fischer werden im Register der Fischereipflegegebühr erfasst (Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum).

Zahlungsmöglichkeiten

  1. Eräluvat-Onlineshopwww.eraluvat.fi
    Registrieren, bezahlen, Beleg speichern oder ausdrucken.
  2. Eräluvat-App
    Bezahlung per Mobil-App (Play Store / App Store), Karten­zahlung.
  3. Servicenummer 020 69 2424 (werktags 9–15)
    Telefonische Registrierung, Zahlungsformular per Post.
  4. Servicestelle
    In Naturzentren von Metsähallitus und Partnerverkaufsstellen (+ 3 € Servicegebühr). Beleg sofort erhältlich.

Der Zahlungsnachweis ist beim Fischen stets mitzuführen. Ein Ausweis wird empfohlen, um das Alter nachzuweisen.

Die Fischereipflegegebühr gilt in ganz Finnland außer auf Åland.

 

 

 

 

 

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